Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember

Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember
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Auch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da sie ihren Lebensunterhalt regelmäßig nicht selbst bestreiten und bereits mittelbar durch Haushaltsgemeinschaften mit Erwerbstätigen oder Bezieherinnen und Beziehern von Hinterbliebenenrenten erfasst werden.

Empfänger von Waisenrenten, deren Lebensunterhalt nicht über die Haushaltsgemeinschaft abgedeckt ist, haben die Pauschale in der Regel als Auszubildende erhalten oder sollen sie als Studierende oder Fachschüler und Fachschülerinnen erhalten.

Eine Antragstellung zur Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Die Zahlung wird als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen erfolgen und soll zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht, um der Leistungsfähigkeit des Einzelnen Rechnung zu tragen. Sie unterliegt jedoch nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie wird auch nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale bietet neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch das Bundesministerium für Finanzen.

7 Kommentare zu “Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember”:

  1. J. Ritter

    !!! Leitet nachstehenden Text weiter an die 736 Bundestagsabgeordneten !!!

    Und ewig (wieder) grüßt das „Murmeltier“ ! Es wird mit der Grießkanne die E-Pauschale ausgekehrt. Großgrundbesitzer bzw. Eigenheim-Renter benötigen diese EUR 300,00 nicht. Die RenterInnen, die unter einer mtl. Rente von EUR 1.000 EUR /de/texte/2023/310/ liegen) sind die Bedürftigen !!! Eine E-Pauschale von EUR 500 wäre für diese Rentnerschicht angebracht und sozial gerechtfertigt.
    Wenn dem Staat das Geld hierfür fehlt, dann reduziert den Bundestag auf max. 200 Berufspolitiker. Das ersparte Geld kann dann für sozial schwache Deutsche Bürger bzw. für den Straßenausbau/Erneuerung „auf dem Lande“ verwendet werden.

  2. D. Konrad

    Diese Regierung hat bei der energiepauschale für Berufstätige schon viel Mist gebaut Punkt dieser Mist wird bei den Rentnern weitergemacht. Auch bei der gaspreisbremse werden die vergessen, die Ölheizungen haben. Der Bundestag sollte halbiert werden und es sollten Leute an die Regierung kommen, die auch ihr Handwerk verstehen. Die Liste der Fehlleistung ließe sich noch verlängern. Wenn man nur an das 9 €-ticket denkt, das von den Arbeitnehmern nicht nutzbar war weil die Züge alle von Spaß Reisenden überfüllt waren.

  3. kasterix

    Lasst die Rentner ruhig erfrieren, dann müsst Ihr bald weniger Rentenbeiträge zahlen und auch Rentner über einer Rente von 1000€ netto haben noch genug andere Zusatz-Ausgaben (z.B. für stark erhöhte Lebensmittelpreise, Belastungen für Wohnungen und /oder Mieten und Strom
    zu zahlen und Ähnliches.
    Außerdem haben Erwerbsminderungs-Rentner schon um teilweise mehr als 10% Rentenabzug, weil sie sich erlaubt haben, vor ihrem 60. Lebensjahr zu erkranken und nicht mehr arbeiten können, oder Sie keiner mehr will.

  4. Wolf Eichelberger

    Eigenheim-Rentner mit Großgrundbesitzern gleichzusetzen zeugt nicht gerade von sachlichen Überlegungen und Differenzierungsfähigkeiten: Ich bin Eigenheim-Rentner, habe mich für mein Reihenhaus jahrzehntelang krummgelegt und „schwimme nicht im Geld“ – es reicht gerade. Trotzdem habe ich für meine letzte Pelletlieferung das 3,4 – fache des Preises von 2021 bezahlt – insgesamt weit mehr als 1.000 €. Das tut weh, auch wenn ich vom „Großgrundbesitzer“ weit entfernt bin.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Sheldon,

      leider ist dies bisher noch nicht klar.

      Zitat des entsprechenden Fachbereichs aus dem ELSTER Projektmanagement: „Die konkrete Besteuerung der EPP II ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Im Entwurf des JStG 2022 ist eine Besteuerung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 EStG vorgesehen. Die konkrete Zuordnung zu einem ESt-Feld konnte daher noch nicht festgelegt werden.“

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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