Schlagwort: Pflegekosten

Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025

Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder Behindertenheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar. Dabei zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Abzugsfähig sind jedoch nicht nur die medizinischen Kosten und Pflegeleistungen, sondern auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, da diese insgesamt als Krankheitskosten gelten. Wenn der eigene Haushalt im Zuge der Heimunterbringung aufgelöst wird, kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Heimkosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung – also die ersparten Wohn- und Verpflegungskosten.


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Pflegekosten: Sind Pflegefahrten steuerlich absetzbar?

Pflegekosten: Sind Pflegefahrten steuerlich absetzbar?

Wenn Eltern oder Angehörige pflegebedürftig sind, übernehmen oft die Kinder oder Verwandten die Betreuung. Besonders bei weiten Strecken können dabei hohe Fahrtkosten entstehen. Doch die Frage ist: Sind Pflegefahrten steuerlich absetzbar?


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Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar

Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft oder für einen ambulanten Pflegedienst sind in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Abzuziehen sind vorher das erhaltene Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, Pflegegeld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung sowie anderweitige Kostenerstattungen und Beihilfen. Auf den verbleibenden Betrag der Pflegekosten rechnet das Finanzamt eine zumutbare Belastung an.
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