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BEA-Freibetrag: Wann die Betreuung durch Großeltern nicht zählt

Holzfiguren von Großeltern und Kind stehen vor zwei Häusern; eine Elternfigur steht mit Abstand daneben.

Beim BEA-Freibetrag kann die Betreuung durch Großeltern nach einer Trennung steuerlich entscheidend sein. Sie zählt aber nicht automatisch als Betreuung durch deren Sohn oder Tochter. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Organisiert ein Elternteil die Betreuung durch Dritte ohne Mitwirkung des anderen Elternteils, kann dieser sich die Betreuungszeiten nicht allein wegen der familiären oder räumlichen Nähe zurechnen lassen.


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Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar

Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft oder für einen ambulanten Pflegedienst sind in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Abzuziehen sind vorher das erhaltene Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, Pflegegeld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung sowie anderweitige Kostenerstattungen und Beihilfen. Auf den verbleibenden Betrag der Pflegekosten rechnet das Finanzamt eine zumutbare Belastung an.
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