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SteuerGo FAQs

 


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Abgabe der Steuererklärung

 



Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?

Sie übermitteln Ihre Steuerdaten sicher und verschlüsselt direkt an das Finanzamt – entweder mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat oder dem Portalzertifikat von SteuerGo.

Eine Abgabe in Papierform ist seit dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich. Die Steuererklärung muss elektronisch übermittelt werden – vollständig und ohne Unterschrift.

Abgabearten im Überblick
  1. Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
    Sie senden Ihre Steuererklärung vollständig digital mit Ihrem Elster-Zertifikat. Ein Postversand entfällt.
  2. Online-Abgabe mit Identifikation
    Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine elektronische Übermittlung möglich – ganz ohne Ausdruck und Unterschrift.
Weitere Informationen
  • Die gewählte Abgabeart hat keinen Einfluss auf die Kosten bei SteuerGo.
  • SteuerGo informiert Sie automatisch, wenn gesetzlich vorgeschriebene Belege separat einzureichen sind.

Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?



Online-Abgabe mit Identifikation

Bei der Online-Abgabe mit Identifikation überträgt SteuerGo Ihre Steuerdaten sicher und verschlüsselt über die ELSTER-Schnittstelle direkt an das Finanzamt (SSL-Verbindung).

Da Ihre Daten in der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist eine vereinfachte Steuererklärung möglich: In der Regel müssen Sie weniger Nachweise einreichen als bei der papiergebundenen Abgabe.

Identifikation vor Abgabe erforderlich

Damit Sie die Erklärung authentifiziert übermitteln können, ist eine digitale Identifikation gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 87d Abgabenordnung).

SteuerGo ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Ihre Identität und Anschrift zu verifizieren. Dazu stehen verschiedene digitale Identifikationsmethoden zur Verfügung.

Nach der Übermittlung

Nach erfolgreicher Abgabe erhalten Sie:

  • eine Empfangsbestätigung als Nachweis, dass Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist,
  • sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF zur Dokumentation der übermittelten Daten.
Beleganforderung durch das Finanzamt

Sollte das Finanzamt zusätzliche Unterlagen anfordern, können Sie diese komfortabel über die elektronische Belegnachreichung von SteuerGo direkt nach der Abgabe nachreichen – ohne Postversand.

Online-Abgabe mit Identifikation



Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat

Bei der Online-Abgabe mit persönlichem Zertifikat überträgt SteuerGo Ihre Steuerdaten direkt über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt – sicher und verschlüsselt per SSL-Verbindung.

Da die Bearbeitung vollständig elektronisch erfolgt, ist eine vereinfachte Steuererklärung möglich: In der Regel müssen Sie weniger Belege einreichen als bei der klassischen Abgabe.

Voraussetzung: Persönliches ELSTER-Zertifikat

Für die papierlose Abgabe benötigen Sie ein kostenloses Zertifikat der Finanzverwaltung. Es ermöglicht die authentifizierte Übermittlung – ein unterschriebener Ausdruck ist nicht mehr erforderlich. Das Zertifikat können Sie ausschließlich auf www.elster.de beantragen.

Nach der Übermittlung

Nach erfolgreicher Abgabe erhalten Sie:

  • eine Empfangsbestätigung als Nachweis für die Übermittlung Ihrer Daten,
  • sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
Beleganforderung durch das Finanzamt

Fordert das Finanzamt Belege an, können Sie diese bequem über die Funktion zur elektronischen Belegnachreichung (Belegnachreichung online) übermitteln – ganz ohne Postversand. Diese Funktion stellt Ihnen SteuerGo direkt nach der Abgabe zur Verfügung.

Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat



Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung entdeckt haben, können Sie diese auch nach der Abgabe noch korrigieren. Wie Sie vorgehen, hängt davon ab, ob und wie Ihre Erklärung bereits ans Finanzamt übermittelt wurde.

Fall 1: Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt

Kein Problem – Sie können Ihre Daten in SteuerGo jederzeit anpassen und die Steuererklärung erneut elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt verarbeitet automatisch die zuletzt übermittelte Version Ihrer Erklärung. Eine gesonderte Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich.

Fall 2: Steuererklärung bereits elektronisch eingereicht (zertifiziert oder mit Identifikation)

Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut an das Finanzamt übermitteln.

Tipp: Informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt vorab telefonisch, dass Sie eine korrigierte Erklärung senden. So vermeiden Sie, dass Ihr ursprünglicher Steuerfall bereits bearbeitet oder der Bescheid erstellt wird.

Fall 3: Steuerbescheid bereits erhalten

Liegt Ihnen bereits ein Steuerbescheid vor, ist eine neue Abgabe nicht mehr ausreichend. In diesem Fall müssen Sie formell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um eine Korrektur zu ermöglichen.

Ein entsprechendes Muster finden Sie in unseren Mustervorlagen unter dem Titel: „Einspruch wegen Irrtums“.

Fragen oder Unterstützung?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: hilfe@steuergo.de

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück.

Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?



Was mache ich, wenn das Senden fehlschlägt?

Wenn beim Senden Ihrer Steuererklärung wiederholt ein Fehler auftritt, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter hilfe@steuergo.de und teilen Sie uns folgende Informationen mit:

  • Zeigt das System eine Fehlermeldung an? Falls ja, bitte eine kurze Beschreibung.
  • Datum und Uhrzeit, zu denen der Fehler aufgetreten ist
  • Verwendeter Browser (z. B. Firefox, Chrome, Edge – idealerweise mit Versionsnummer)
  • Verwendetes Betriebssystem (z. B. Windows, macOS, Linux)

Hinweis: Für eine optimale Nutzung von SteuerGo empfehlen wir die aktuellen Versionen von
Mozilla Firefox oder Google Chrome.

Was mache ich, wenn das Senden fehlschlägt?