Wie funktioniert die Online-Abgabe mit Identifikation?
Bei der Online-Abgabe mit Identifikation signiert SteuerGo Ihre Steuererklärung digital für Sie in Ihrem Auftrag.
Das elektronische Dokument wird über einen sicheren Internet-Kanal direkt an die Finanzverwaltung übermittelt und dort als rechtswirksame Steuererklärung bearbeitet. Dies ist auch die übliche Vorgehensweise, wenn Steuerberater die Steuererklärung Ihrer Mandanten an das Finanzamt übermitteln.
Um diese Abgabemöglichkeit zu nutzen, müssen Sie sich aus Sicherheitsgründen digital identifizieren, um Missbrauch zu verhindern. Die Identifizierung ist gesetzlich in § 87d Abgabenordnung vorgeschrieben.
Die Identifikation und Freischaltung der Abgabe-Option kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:
(1) Ihre Daten vom Finanzamt abrufen
Wenn Sie den elektronischen Datenabruf in SteuerGo freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft. Die Aktivierung des Datenabrufs bei der Finanzverwaltung erfolgt einmalig und dauert bis zu 2 Wochen.
(2) Zahlung per PayPal
Haben Sie für die Bezahlung PayPal verwendet, wird der PayPal-Status "verified" in Verbindung mit den bei PayPal hinterlegten Daten (Name, Anschrift) zur Identifizierung genutzt. Nach erfolgreicher Bezahlung mit PayPal in Verbindung mit dem PayPal-Status "verified" steht Ihnen die Online-Abgabe sofort zur Verfügung.
Sonstige Einschränkungen:
- Es können maximal zwei Steuererklärungen pro Steuerjahr ohne eigenes Zertifikat abgegeben werden.
Wie funktioniert die Online-Abgabe mit Identifikation?
Was ist der elektronische Datenabruf?
Der elektronische Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren.
Es können Ihre Daten immer nur für die letzten 4 Steuerjahre abrufen. Wie oft Sie Ihre Daten anfordern, spielt allerdings keine Rolle; sie können beliebig oft abgerufen werden.
Nach der Freischaltung des Datenabrufs stellt die Finanzverwaltung Ihre Daten in der Regel innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch.
Das Verfahren soll Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen erleichtern. Folgende, bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherte Daten, werden Ihnen im Rahmen der vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) durch die Finanzverwaltung bereitgestellt:
- Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
- Informationen zur Religionszugehörigkeit
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
- Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen, insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
- Beiträge zur Riester-Rente
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld
Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, zukünftig weitere elektronische Daten zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Datenabruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u. a.:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Teile der Anlage V (z.B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
- Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
- Grad der Behinderung
Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geschaffen werden.
Mit dem Datenabruf können die genannten Informationen angezeigt und auch automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen werden. Auch wenn Sie elektronische Daten abrufen und übernehmen, können alle Angaben anschließend immer noch manuell ändern und ggf. korrigieren.
Wichtig: Nehmen Sie Änderungen vor, weil Ihrer Meinung nach dem Finanzamt fehlerhafte oder veraltete Daten vorliegen, sollten Sie die Änderung auch gegenüber dem Fiskus nachweisen. Ansonsten werden die von Ihnen gemachten Änderungen sehr wahrscheinlich wieder zu Ihrem Nachteil gestrichen.
Was ist der elektronische Datenabruf?