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SteuerGo FAQs

 


Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung

 

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt diese Abgabeart ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die „Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung“ genutzt werden.



Was passiert mit meinen Daten beim Finanzamt?

Nach dem Erhalt der elektronischen Steuerdaten vergibt das Finanzamt eine sogenannte Telenummer.

Sobald die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist, kann der Sachbearbeiter bei elektronischem Versand mit Hilfe der Telenummer und Ihrer Steuernummer die elektronischen Daten vom Server des Finanzamts abfragen und die Bearbeitung der Steuererklärung beginnen.

Nach der Bearbeitung durch den Finanzbeamten wird der Datensatz mit den Bescheiddaten wieder in das Rechenzentrum geschickt. Dort wird eine elektronische Version Ihres Steuerbescheids zur Abholung bereitgestellt. Mehr oder weniger zeitgleich wird dann auch automatisch der Steuerbescheid gedruckt und Ihnen per Post zugestellt.

Was passiert mit meinen Daten beim Finanzamt?



Wie gebe ich meine Steuererklärung mit elektronischer Datenübermittlung ab?

Sie können Ihre Steuererklärung direkt über SteuerGo an das Finanzamt übermitteln. Eine weitere Software benötigen Sie nicht. Nachdem sie Ihre Steuererklärung fertiggestellt haben, wird diese validiert, d.h. auf Fehler geprüft.

Ist Ihre Steuererklärung korrekt, können Sie sich den Entwurf der Steuererklärung ansehen und danach - wenn die Angaben vollständig und korrekt sind - die Daten direkt an das Finanzamt senden.

Dabei wird Ihnen bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung die komprimierte Steuererklärung im PDF-Format bereitgestellt. Diese erzeugte „Papiersteuererklärung“ müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit Ihren Belegen ans Finanzamt schicken. Auf dem Ausdruck befindet sich eine generierte Telenummer, mit der der Finanzbeamte den Ausdruck mit der elektronischen Steuererklärung abruft.

Tipp

Speichern Sie auch eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Wie gebe ich meine Steuererklärung mit elektronischer Datenübermittlung ab?



Was passiert, wenn ich meine unterschriebene Steuererklärung nicht ans Finanzamt schicke?

Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet.

Ein weiterer Grund für den Ausdruck der Erklärung ist im Falle mehrmaliger oder irrtümlicher Datenübermittlungen die eindeutige Feststellungsmöglichkeit, welche Steuererklärung gültig sein soll.

Schicken Sie Ihre Steuererklärung nicht ans Finanzamt, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

Nur durch die unterschriebene Papiererklärung kann Missbrauch ausgeschlossen werden. Denn durch die Telenummer werden die elektronische Steuererklärung und das Papierdokument verknüpft.

Was passiert, wenn ich meine unterschriebene Steuererklärung nicht ans Finanzamt schicke?



Was ist die Telenummer?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung in komprimierter Form elektronisch an das Finanzamt schicken, wird Ihnen eine Telenummer zugewiesen.

Mit dieser dreistelligen Zahlen- und/oder Buchstabenkombination kann der Finanzbeamte Ihre Steuerunterlagen zur Bearbeitung abrufen. Die Telenummer finden Sie in der Empfangsbestätigung und in Ihrer komprimierten Steuererklärung im oberen Bereich mittig.

Was ist die Telenummer?



Was ist zu tun, wenn Sie einen Fehler in den gesendeten Daten bemerkt haben?

Sollten Sie einen Fehler gefunden oder noch zusätzliche Angaben in Ihrer Steuererklärung hinzugefügt haben, ist dies kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit ändern und erneut per ELSTER an das Finanzamt senden. Dort wird die jeweils letzte, also aktuellste Version, genutzt.

Laden Sie sich dazu Ihre komprimierte Steuererklärung nochmals herunter und senden diese per Post ans Finanzamt.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Fehler in den gesendeten Daten bemerkt haben?



Welche Vorteile bietet die elektronische Steuererklärung?

Für die Einkommensteuererklärung entfällt der Formulardruck. Derzeit ist bei diesen Steuererklärungen aber noch der Ausdruck der so genannten komprimierten (vereinfachten) Steuererklärung notwendig, die unterschrieben ans Finanzamt gesendet werden muss. Die Bezeichnung ergibt sich daraus, dass nur Erklärungstexte gedruckt werden, die für den jeweiligen Steuerfall relevant sind.

Bereits zum Übermittlungszeitpunkt werden die Daten auf formale Richtigkeit geprüft, so dass es zu deutlich weniger Rückfragen durch die Finanzämter kommt. Da der Zwischenschritt der personellen Datenerfassung entfällt, kann der Steuerzahler sicher sein, dass seine zutreffenden Daten auch richtig übernommen werden. Aufgrund der bereits erfassten Daten verringert sich in der Regel die Bearbeitungszeit. Das heißt, Sie erhalten Ihren Steuerbescheid schneller.

Welche Vorteile bietet die elektronische Steuererklärung?



Was ist die komprimierte Steuererklärung?

Ein besonderes Problem beim Druck der Steuererklärung sind bisher die amtlichen Formulare beziehungsweise deren Nachbildung einschließlich der geforderten "Mantelbogenfunktionalität".

Da die Steuererklärung im Rahmen von ELSTER innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet wird, ist die Abgabe einer komprimierten Steuererklärung zugelassen. Die Bezeichnung ergibt sich daraus, dass nur Erklärungstexte gedruckt werden, die für den jeweiligen Steuerfall relevant sind.

Außerdem ergeben sich für den Ausdruck weitere Vorteile, so ist zum Beispiel der Vorder-/Rückseitendruck und Klebeheftung nicht mehr erforderlich. Der Ausdruck dient auch zur Kontrolle für den Bürger, welche Daten an die Steuerverwaltung gesandt wurden.

Eigenhändige Unterschrift
Die komprimierte Steuererklärung muss eigenhändig unterschrieben werden und per Post an das Finanzamt geschickt werden.

Die Telenummer zur Sicherstellung des Erklärungswillens
Ein weiterer Grund für den Ausdruck der Erklärung ist im Falle mehrmaliger oder irrtümlicher Datenübermittlungen die eindeutige Feststellungsmöglichkeit, welche Steuererklärung gültig sein soll. Dafür wird für jede Übertragung eine eigene Telenummer gebildet, die in der komprimierten Erklärung ab Seite 2 ausgedruckt wird und unter der im Rahmen der Bearbeitung im Finanzamt nur diese Erklärung abgerufen werden kann. So kann der Bürger sicher sein, dass irrtümliche Übertragungen oder fehlerhafte Daten nicht zu einer fehlerhaften Steuerveranlagung führen.


Was ist die komprimierte Steuererklärung?



Wozu benötige ich die komprimierte Steuererklärung?

Die komprimierte Steuererklärung enthält nur die für Sie relevanten Daten, entspricht in der Struktur den amtlichen Steuerformularen und wird vom Finanzamt offiziell akzeptiert. Hierzu bringt SteuerGo Ihre Angaben automatisch in die richtige Struktur und füllt alle notwendigen Formulare aus.

Der Vorteil der komprimierten Steuererklärung im Vergleich zur herkömmlichen Abgabe der Papierformulare besteht in der bevorzugten und schnelleren Bearbeitung durch Ihr Finanzamt, wobei auch Tippfehler sicher ausgeschlossen werden.

Die komprimierte Steuererklärung wird vorab per Internet an das Finanzamt übertragen und von Ihnen anschließend ausgedruckt und unterschrieben und an das zuständige Finanzamt gesendet. Ohne diese unterschriebene Version werden Ihre Daten nicht vom Finanzamt bearbeitet und nach ca. 6 Monaten automatisch gelöscht.

Sollten Sie nach der Datenübermittlung einen Fehler feststellen, können Sie Ihre korrigierten Daten problemlos nochmals ans Finanzamt übermitteln. Dann ist jedoch wichtig, dass Sie auch den entsprechenden neuen Ausdruck unterschrieben beim Finanzamt einreichen.

Wozu benötige ich die komprimierte Steuererklärung?



Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, aber noch einige Angaben ändern müssen, ist das kein Problem. Schicken Sie einfach die Daten erneut per ELSTER ans Finanzamt.

Durch die individuelle Telenummer sind die neuen Daten mit der dann ebenfalls neu erstellten komprimierten Steuererklärung fest verbunden. Das bedeutet, dass der Bearbeiter im Finanzamt nur die von Ihnen gesendeten Daten bearbeiten kann, die mit der von Ihnen eingereichten Steuererklärung übereinstimmen. Die zuvor gesendeten Daten - wie viele auch immer - werden automatisch gelöscht.

Wichtig

Reichen Sie immer die komprimierte Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein, die zu den zuletzt per ELSTER gesendeten Daten gehört. Nur dann ist gewährleistet, dass der Sachbearbeiter die Daten zu Ihrem Steuerfall auch von den Servern des Finanzamts abrufen kann.

Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?



Was mache ich, wenn das Senden fehlschlägt?

Sollte wiederholt ein Fehler beim Senden Ihres Steuerfalls auftreten, wenden Sie sich bitte mit folgenden Informationen an unseren Kundenservice (hilfe@steuergo.de):

  • Wird Ihnen eine Fehlermeldung angezeigt? Wenn ja, bitte eine kurze Beschreibung.
  • Datum und Uhrzeit, zu dem der Fehler aufgetreten ist
  • Verwendeter Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome, Opera, o.a. inkl. Versionsnummer, wenn bekannt)
  • Verwendetes Betriebssystem (Windows 8/7/Vista/XP, Linux, Apple, o.a.)

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des neuesten Mozilla Firefox oder Google Chrome für die Arbeit mit SteuerGo.

Was mache ich, wenn das Senden fehlschlägt?