Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?
Sie übermitteln Ihre Steuerdaten sicher und verschlüsselt direkt an das Finanzamt – entweder mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat oder dem Portalzertifikat von SteuerGo.
Eine Abgabe in Papierform ist seit dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich. Die Steuererklärung muss elektronisch übermittelt werden – vollständig und ohne Unterschrift.
Abgabearten im Überblick
- Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
Sie senden Ihre Steuererklärung vollständig digital mit Ihrem Elster-Zertifikat. Ein Postversand entfällt.
- Online-Abgabe mit Identifikation
Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine elektronische Übermittlung möglich – ganz ohne Ausdruck und Unterschrift.
Weitere Informationen
- Die gewählte Abgabeart hat keinen Einfluss auf die Kosten bei SteuerGo.
- SteuerGo informiert Sie automatisch, wenn gesetzlich vorgeschriebene Belege separat einzureichen sind.
Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Wann besteht eine Abgabepflicht?
Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten haben (Progressionsvorbehalt),
- Sie gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
- Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
- Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
- Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurden.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Wann besteht keine Abgabepflicht?
Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:
- Sie 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren,
- Sie in Steuerklasse I eingestuft waren,
- Sie keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hatten,
- keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie abgeben müssen, hilft Ihr zuständiges Finanzamt weiter.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?
Wenn Sie nach der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung noch Angaben ändern möchten, können Sie die Erklärung jederzeit erneut über SteuerGo an das Finanzamt senden – selbstverständlich kostenlos.
Klicken Sie dazu im Menü auf „Steuererklärung abgeben“ und anschließend auf den Button „Abgabe der Steuererklärung erneut starten“.
Passen Sie die gewünschten Angaben an und übermitteln Sie Ihre Steuererklärung erneut.
Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch die zuletzt übermittelte Version Ihrer Erklärung.
Eine Unterschrift oder Papierabgabe ist bei der authentifizierten Übermittlung nicht mehr erforderlich.

Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?