Haben Sie 2019 Kirchensteuererstattungen erhalten, tragen Sie diese hier ein.
Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2018, die in 2019 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2019 als Sonderausgabe abziehbar ist.
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