Feldhilfe:
erstattete Kirchensteuer
Haben Sie 2025 Kirchensteuererstattungen erhalten, tragen Sie diese hier ein.
Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2024, die in 2025 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2025 als Sonderausgabe abziehbar ist.