Field help:
Number of days with an absence of 24 hours
Tragen Sie hier die Anzahl der Kalendertage ein, an denen Sie sich durchgehend (0:00–24:00 Uhr) am Beschäftigungsort aufgehalten haben.
- Nur volle Tage ohne Rückreise sind zu berücksichtigen.
- Keine Angabe bei Krankheit, Urlaub oder Wochenenden ohne Tätigkeit.
- Maximal 90 Tage pro zusammenhängender Auswärtstätigkeit.
Tipp: Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die 90-Tage-Frist erneut.