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SteuerGo FAQs

 


Field help: The primary place of residence has existed since

Geben Sie hier das Datum an, seit dem Sie am Heimatort Ihre Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhalten.

Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:

  • Sie die Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben, oder
  • Sie gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnen und
  • sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligen (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).

Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.