Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Studenten sind nur von Rentenversicherungspflicht befreit, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen Minijob oder ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet) handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben den Vorlesungen oder in den Semesterferien ausgeübt wird.
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