Zu den sonstigen Beitragszahlungen an die inländische gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gehören Beitragszahlungen, die Sie im Jahr 2020 für die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) geleistet haben:
(freiwillige) Beiträge zur Basisabsicherung
Zusatzbeiträge zur Basisabsicherung
Erstattungen und Zuschüsse zur Basisabsicherung
Wichtig: Alle bereits in den Bereichen "Lohnsteuerbescheinigung" oder "Renten" erfassten Beiträge tragen Sie hier nicht noch einmal ein. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware