Geben Sie hier die Höhe Ihrer Spende bzw. der geleisteten Beiträge an, die Sie an die unabhängige Wählervereinigung geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern: 3.300 Euro) zu 50 % (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
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