Feldhilfe: (2019) Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig! Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig! Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.