Setzen Sie hier ein Häkchen, um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien zu machen.
Hinweis: Der Abzug ist nicht möglich, sofern die politische Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist.
Die Zuwendungen an Parteien können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern 3.300 Euro) zu 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer (Steuerermäßigungen nach §34g EStG) abgezogen werden.
Der darüberhinausgehende Betrag ist bis max. 1.650 Euro (3.300 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen: