Feldhilfe: (2019) Zeile 14 Gewinne und Verluste vor Teilfreistellung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Zeile 14 Gewinne und Verluste vor Teilfreistellung Geben Sie hier Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Investmentanteilen an. Als Verkauf von Investmentanteilen gelten auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage. Sämtliche Gewinne und Verluste, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen habe, sind getrennt nach Fondsart für 2019 anzugeben.