Tragen Sie hier die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte ein.
Bei einer vorliegenden Behinderung können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Die tatsächlichen Kosten werden bei Fahrten mit dem eigenen PKW dann mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer angesetzt.
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