Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht geleistet haben, die vor 2005 abgeschlossen wurde.
Ein Kapitalwahlrecht haben Sie dann, wenn Sie zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden können, ob Sie eine Renteoder eine Einmalzahlung erhalten wollen. Nicht begünstigt sind fondsgebundene Lebensversicherungen.
Beiträge zu Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden nur zu 88 % erfasst.
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