Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer privaten Haftpflichtversicherung geleistet haben.
Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen u.a.:
Privathaftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Grundstückhaftpflichtversicherung
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. SteuerGo prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch berücksichtigt werden.
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