Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Rentenzahlungen an.
Dabei handelt es sich um den ungekürzten Jahresbruttorentenbetrag, d.h. den Rentenbetrag vor Abzug und vor Hinzurechnung der Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Dieser Betrag ist daher in der Regel nicht der ausgezahlte Rentenbetrag.
Erfassen Sie hier nur Zahlungen, die Sie im Steuerjahr 2019 erhalten haben.
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