Wählen Sie hier aus, um welche Rente es sich handelt:
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Altersrente
Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente
Berufsunfähigkeitsrente
Große Witwenrente oder Witwerrente
Kleine Witwenrente oder Witwerrente
Waisenrente
Erziehungsrente
Tipp: Fordern Sie jetzt eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung an: Die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wir haben Ihnen ein entsprechende Musterschreiben vorbereitet. Wer sie einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.
Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen unterliegen nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.
Hierzu gehören auch Leibrenten und andere Leistungen aus ausländischen (Renten-)Versicherungen oder Rentenverträgen.
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