Pflege- und Betreuungsleistungen können entweder als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Aus diesem Grund wurde die Erfassung im Bereich "Haushaltsnahe Dienstleistungen" zusammengefasst.
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