Sie können Nebenkosten, die mit dem Mieter abgerechnet werden, auch als Werbungskosten angeben, wenn diese als Einnahmen (Stichwort: Umlagen, laufende Betriebskosten) in die Steuererklärung einfließen.
Auf der Seite "Nebenkosten" können Sie daher u.a. folgende Aufwendungen erfassen:
Grundsteuer
Straßenreinigung
Müllabfuhr
Wasserversorgung
Entwässerung
Hausbeleuchtung
Heizung
Warmwasser
Schornsteinreinigung
Hausversicherungen
Hauswart
Treppenreinigung
Fahrstuhl
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