Feldhilfe: (2019) Abschreibung von Einrichtung und Zubehör Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Abschreibung von Einrichtung und Zubehör Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen und Zubehör für das Objekt erfassen wollen. Zu den abschreibungsfähigen Einrichtungsgegenständen zählen insbesondere: Einbauküche (Nutzungsdauer: 10 Jahre, Abschreibungssatz: 10%) Kühlschrank (10 Jahre, 10%) Herd (10 Jahre, 10%) Spüle (10 Jahre, 10%) Geschirrspüler (7 Jahre, 14,3%) Waschmaschine (10 Jahre, 10%) Wäschetrockner (8 Jahre, 12,5%) Dunstabzugshaube (8 Jahre, 12,5%) Gardinen und Vorhänge (5 Jahre, 20%) Teppiche, einfach (3 Jahre, 33,3%) Orientteppiche (15 Jahre, 6,6%) Möbel (10 Jahre, 10%) Regale (10 Jahre, 10%) Schränke (10 Jahre, 10%) Betten (10 Jahre, 10%) Sofa (10 Jahre, 10%) Tisch (10 Jahre, 10%) Stühle (10 Jahre, 10%) Rasenmäher (9 Jahre, 11,1%) Sonstiges Inventar (z.B. Geschirr, Kochtöpfe)