Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			... selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen?		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.