Tragen Sie hier ein, in welcher Höhe (in Prozent) der Ausbildungsfreibetrag bei Ihnen berücksichtigt werden soll.
Grundsätzlich erhält jeder Elternteil den halben Ausbildungsfreibetrag, wenn Sie keine Angaben machen.
Sie können gemeinsam mit dem anderen Elternteil eine andere Aufteilung beantragen. Der andere Elternteil muss seinen Anteil ebenfalls in seiner Steuererklärung ansetzen.
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