Wählen Sie aus, wer die Kosten für die Kinderbetreuung gezahlt hat.
Beachten Sie bitte, dass bei unverheirateten Eltern jeder Elternteil nur die Kosten in der Steuererklärung angeben kann, die er auch selbst getragen hat.
Bei "Patchwork"-Familien sollten die Kosten immer vom leiblichen Elternteil getragen werden, da nur leibliche Eltern einen Anspruch auf Abzug der Kinderbetreuungskosten haben. Werden die Kosten dagegen vom Stiefvater bzw. der Stiefmutter getragen, werden die Kosten vom Finanzamt voraussichtlich nicht als Sonderausgaben berücksichtigt.
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