Bitte wählen Sie "Nein" aus, wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils amtlich nicht feststellbar ist.
Der Wohnsitz ist dann nicht amtlich feststellbar, wenn trotz einer behördlichen Ermittlung der Wohnsitz nicht in Erfahrung gebracht werden kann. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf die vollen Kinderfreibeträge.
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