Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 19:
"Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden – in 3. enthalten."
Hinweis: An dieser Stelle wird die Höhe der Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre eingetragen, die nicht auf Basis der Fünftel-Regelung durch den Arbeitgeber ermäßigt besteuert wurden. Für diese Einkünfte erfolgt im Rahmen der Einkommensveranlagung eine Günstigerprüfung, in der geprüft wird, ob die Fünftelregelung für diese Einkünfte angewandt werden kann. Entsprechende Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Auflösungsvertrag) sollten als Nachweis dem Finanzamt vorgelegt werden.
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