Wenn Sie im Jahr 2019 Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung erhalten haben, setzen Sie hier ein Häkchen.
Darunter fallen insbesondere lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen sowie bestimmte zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten).
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