Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Lohnersatzleistungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen ESt1A) als auch in der Anlage N möglich.
Sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) sind ab 2015 ausschließlich im Mantelbogen einzutragen. Bitte nutzen Sie den Link, um die entsprechende Seite in unserem Programm aufzurufen.