Feldhilfe: (2017) 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags" Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie in Zeile 32 an.