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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 29 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8."

Abgrenzung zu Sonderzahlungen

Einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie zum Beispiel:

  • Sterbegeld
  • Kapitalabfindungen

dürfen nicht in diesem Feld eingetragen werden. Diese Beträge sind separat in Zeile 32 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.