Feldhilfe: 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 29 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." Abgrenzung zu Sonderzahlungen Einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie zum Beispiel: Sterbegeld Kapitalabfindungen dürfen nicht in diesem Feld eingetragen werden. Diese Beträge sind separat in Zeile 32 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.