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SteuerGo FAQs

 


Field help: Do you want to claim special depreciation for the construction of new rental apartments?

Wählen Sie "ja", wenn Sie für dieses Mietobjekt Sonderabschreibungen nach § 7b EStG nutzen möchten.

Mit dieser Sonderabschreibung können Sie zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) vier Jahre lang jeweils bis zu 5 % der förderfähigen Kosten steuerlich geltend machen. Die normale Abschreibung (2 %) bleibt bestehen.

Für die Inanspruchnahme der AfA nach § 7b EStG muss eine Checkliste zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das BMF stellt hierzu die Checkliste zur Prüfung der Förderfähigkeit bereit.

Voraussetzungen für die Förderung (BMF-Schreiben vom 21.05.2025):

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige wurde zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.09.2029 gestellt.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
  • Die Gesamtkosten (inkl. aller Bau- und Nebenkosten) dürfen 5.200 Euro/m² nicht überschreiten.
  • Die Wohnung liegt in der Europäischen Union (EU).
  • Die Wohnung wird mindestens zehn Jahre (ab Anschaffung oder Fertigstellung) dauerhaft vermietet.
  • Das Gebäude erfüllt den Effizienzhausstandard 40 mit Nachhaltigkeitsklasse – ein entsprechendes Zertifikat ist erforderlich.

Hinweis: Die maximale Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wichtig zu wissen:

  • Auch der Kauf einer neu gebauten Wohnung kann gefördert werden – wenn der Kaufvertrag im Jahr der Fertigstellung abgeschlossen wird.
  • Diese Sonderabschreibung gilt als sogenannte De-minimis-Beihilfe. Eine Prüfung der Beihilfegrenzen ist aber nur bei betrieblichen Einkünften (z. B. aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit) notwendig. Bei reiner Vermietung ist keine Prüfung erforderlich.
  • Wohnungen mit Bauantrag oder Bauanzeige im Jahr 2022 sind von der Förderung ausgeschlossen.

Hinweis: Aufgrund gestiegener Baukosten prüft der Gesetzgeber, ob die aktuellen Fördergrenzen von 4.000 Euro bzw. 5.200 Euro pro m² angepasst werden sollen.