Der Familienstand beeinflusst Ihre Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.
Hinweis zum ScheidungsjahrHinweis zum Scheidungsjahr
Erfolgt die Scheidung erst im Laufe des Jahres 2025, empfehlen wir die Auswahl "verheiratet". So kann geprüft werden, ob Sie für dieses Jahr noch gemeinsam mit Ihrem (Ex-)Partner besteuert werden können – zum Beispiel, wenn Sie nicht das ganze Jahr über getrennt gelebt haben.
Wählen Sie im Scheidungsjahr stattdessen "geschieden", ist keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich. Die Steuer wird dann nur noch einzeln berechnet, der Steuervorteil für Ehepaare entfällt und es können keine Angaben zum Ehepartner gemacht werden.