Field help:
Were further payments made by handing over cash?
Wenn Sie im Rahmen von Familienheimfahrten Unterhaltszahlungen in bar übergeben haben, wählen Sie hier "ja" aus.
Ab dem Steuerjahr 2025 werden Barzahlungen für Unterhaltsleistungen jedoch nicht mehr steuerlich anerkannt. Nach dem neuen § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG dürfen Unterhaltszahlungen nur noch unbar erfolgen – also zum Beispiel per Banküberweisung auf das Konto der unterstützten Person.
Bargeldübergaben können daher ab 2025 nicht mehr als Nachweis für steuerlich absetzbare Unterhaltsleistungen verwendet werden.
Verwenden Sie für künftige Zahlungen ausschließlich nachvollziehbare Überweisungen oder Daueraufträge, damit das Finanzamt die Zahlungen anerkennt.