Feldhilfe:
(2023)
Hatten Sie Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung? (Anlage KAP, KAP-INV, KAP-BET oder Anlage V)
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie in 2023
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V),
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP),
- Erträge aus Beteiligungen (Anlage KAP-BET) oder
- Einkünfte aus Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen (Anlage KAP-INV)
erzielt haben.