The entire world of tax knowledge

SteuerGo FAQs

 


AI power for your tax:

With IntelliScan KI beta
for effortless refund!

No more tax stress!
Learn how to use IntelliScan to complete your tax return faster and more efficiently. Simply upload your documents – our AI recognises and processes all the important information for you.

 



Welche Aufwendungen sind begünstigt?

Zu den begünstigten Aufwendungen gehört der Bruttoarbeitslohn bzw. das Arbeitsentgelt (bei "Minijobs") und die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer, die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U 1 und U 2).

Welche Aufwendungen sind begünstigt?



Welche Regelung gilt, wenn Verheiratete einen gemeinsamen Haushalt gründen oder beenden?

Begründen zwei bisher alleinstehende Steuerpflichtige mit eigenem Haushalt im Laufe des Veranlagungszeitraums einen gemeinsamen Haushalt oder wird der gemeinsame Haushalt zweier Steuerpflichtiger während des Veranlagungszeitraums aufgelöst und es werden wieder zwei getrennte Haushalte begründet, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jeder Steuerpflichtige die vollen Höchstbeträge in diesem Veranlagungszeitraum in Anspruch nehmen.

Das gilt unabhängig davon, ob im Veranlagungszeitraum der Begründung oder Auflösung des Haushalts auch die Eheschließung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft, die Trennung oder die Ehescheidung bzw. die Auflösung der Lebenspartnerschaft erfolgt. Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige seine tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Höchstbetrags geltend machen. Darauf, in welchem der beiden Haushalte in diesem Veranlagungszeitraum die Aufwendungen angefallen sind, kommt es nicht an.

Für die Inanspruchnahme des vollen Höchstbetrages pro Steuerpflichtigen ist maßgebend, dass von dem jeweiligen Steuerpflichtigen zumindest für einen Teil des Veranlagungszeitraums ein alleiniger Haushalt unterhalten worden ist.

Wird unmittelbar nach Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ein gemeinsamer Haushalt mit einer anderen Person begründet, kann derjenige Steuerpflichtige, der ganzjährig in gemeinsamen Haushalten gelebt hat, seine tatsächlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen.

Hinweis

Im BMF-Schreiben vom 09.11.2016 ist die Erhöhung der Höchstbeträge für Alleinstehende im Jahr der Heirat ausdrücklich geregelt.

 

Welche Regelung gilt, wenn Verheiratete einen gemeinsamen Haushalt gründen oder beenden?



Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35a EStG.

Man unterscheidet zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Je nach Einordnung der Dienstleistung gelten verschiedene Höchstbeträge für die Berücksichtigung.

Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn in einem Privathaushalt von einer nicht zum Haushalt gehörenden Person eine Tätigkeit ausgeübt wird, die üblicherweise durch Haushaltsmitglieder erledigt würde, zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Backen, Nähen, Waschen, Putzen, Versorgung von Kindern und Alten, Gartenarbeit.

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt liegt immer dann vor, wenn

  • das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung monatlich über 538 Euro liegt oder
  • mehrere Minijobs unter Zusammenrechnung die Grenze von 538 Euro monatlich überschreiten.

Nicht begünstigt sind Tätigkeiten als Chauffeur, Sekretär oder Gesellschafter.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.

  • die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
  • die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
  • die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).

Handwerkerleistungen

Im Rahmen der Handwerkerleistungen sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Eigentumswohnung, Haus, Mietwohnung) begünstigt. Dazu gehören z. B.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o. Ä.,
  • Reparaturen oder Austauscharbeiten an Fenstern und Türen,
  • Streichen, Reparaturen und Austauscharbeiten an Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Einbauküchen, Heizkörpern und -rohren,
  • Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
  • Reparaturen, Wartungs- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen durch Elektriker und Klempner,
  • Modernisierungsarbeiten im Badezimmer,
  • Reparaturen und Wartungsarbeiten an Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personal Computer),
  • Maßnahmen der Gartengestaltung (z. B. Pflasterarbeiten, Gartenneuanlage),
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück,
  • Kontrollarbeiten (z. B. Schornsteinfeger, Blitzschutz, Feuerlöscher und -melder).

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?



Wie viel Steuern kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sparen?

Je nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Art der Arbeit werden die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung unterschiedlich gefördert. Die Ausgaben können - je nach ihrer Art - in folgender Höhe steuermindernd berücksichtigt werden:

20 Prozent, maximal 510 Euro

  • für Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung (Minijob),

20 Prozent, maximal 4.000 Euro

  • für Haushaltshilfe in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis,
  • für Pflege- und Betreuungsleistungen (auch in Pflegeheimen)
  • für haushaltsnahe Dienstleistungen in selbständiger Tätigkeit.

20 Prozent, maximal 1.200 Euro

  • für Handwerkerleistungen, jedoch nur Arbeitslohn und Fahrtkosten zuzüglich Mehrwertsteuer, nicht Materialkosten.

Ihre Ausgaben für Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Wenn Sie keine oder nur eine sehr geringe Einkommensteuer zahlen müssen, haben Sie leider keine Möglichkeit der Steuerermäßigung durch haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.

Tipp

Die Höchstbeträge für die einzelnen Leistungen werden nicht zeitanteilig gekürzt, wenn die Leistung nicht das ganze Jahr über erbracht wird. Wenn Sie beispielsweise eine Putzhilfe nur für ein paar Monate im Jahr beschäftigt haben, wird gleichwohl der gezahlte Lohn zu 20 %, maximal der Höchstbetrag, von der Steuerschuld abgezogen.

Auf der anderen Seite können Sie die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehrmals geltend machen. Ausnahme: Sie beteiligen sich mit anderen Personen gemeinsam an der Bezahlung für die Pflege einer Person. Sie können jedoch nicht für zwei Putzhilfen den doppelten Höchstbetrag geltend machen, auch nicht, wenn Sie mehrere Haushalte in verschiedenen Wohnungen haben.

Das Finanzamt zählt mehrere Haushalte in verschiedenen Wohnungen als einen Haushalt. Wählen Sie und Ihre Ehepartner die Einzelveranlagung, gilt für jeden Partner der halbe Höchstbetrag für die jeweilige haushaltsnahe Leistung. Sie können allerdings auch eine andere anteilige Aufteilung beantragen. Auch wer unverheiratet zusammenlebt, kann nur den halben Höchstbetrag für sich beanspruchen. Insgesamt gibt es den Höchstbetrag für den Steuerabzug also nur einmal pro Haushalt.

 

Beispiel

Herr Schmitt lässt 2024 sein Haus renovieren (Kosten: 6.000 Euro inkl. MwSt.), beschäftigt eine Reinigungskraft als geringfügig Beschäftigte (4.800 Euro) und hat einen Gärtner (1.200 Euro inkl. MwSt.) sowie einen Pflegedienst für seine Mutter, die bei ihm im Haushalt lebt (4.000 Euro inkl. MwSt.). Durch diese Ausgaben spart Herr Schmitt Einkommensteuer in folgender Höhe:

  • Abzug für Renovierung (20 Prozent von 6.000 Euro, max. 1.200 Euro): 1.200 Euro
  • Abzug für Reinigungskraft (20 Prozent von 4.800 Euro, max. 510 Euro): + 510 Euro
  • Abzug für Gärtner und Pflegedienst (20 Prozent von 5.200 Euro, max. 4.000 Euro): + 1.040 Euro

Gesamter Steuerabzug 2.750 Euro

Dieser Betrag wird von der Einkommensteuer abgezogen. Herr Schmitt erhält ggf. eine Rückzahlung vom Finanzamt, wenn seine vorausgezahlte Lohn- oder Einkommensteuer höher ist.

Wie viel Steuern kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sparen?



Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei

  • der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
  • der Reparatur von Haushaltsgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
  • der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts)

Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.

Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selbst nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.

 

Müllabfuhrgebühren

Die Kosten für die Müllabfuhr können derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies basiert auf einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Januar 2011 (4 K 1483/10, EFG 2011 S. 978 Nr. 11).

Die Begründung dafür liegt darin, dass die Hauptleistung nicht innerhalb Ihrer Grundstücksgrenzen erbracht wird. Die eigentliche Dienstleistung besteht nicht im Abholen des Mülls, sondern in seiner späteren Entsorgung und Verwertung. Das Leeren und der Transport des Mülls werden als unterstützende Tätigkeiten betrachtet. Kürzlich hat das Finanzgericht Münster diese Ansicht bestätigt (Urteil vom 24. Februar 2022, 6 K 1946/21 E). Eine eingereichte Revision wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt, nicht aus inhaltlichen Gründen. Dies bedeutet, dass die Frage immer noch nicht endgültig geklärt ist.

Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen



Welche Nachweise für Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind erforderlich?

Um die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Pflegeaufwendungen) geltend zu machen, müssen bestimmte Bedingungen und Nachweise erfüllt werden.

1. Rechnungen und Zahlungsnachweise

Der Dienstleister muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer sind begünstigt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeaufwendungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben klassischen Aufgaben wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten auch die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Personen. Seit 2009 ist kein Nachweis über den Pflegegrad erforderlich.

3. Fehlende Betriebskostenabrechnung

Wenn Ihnen die Betriebskostenabrechnung für das aktuelle Steuerjahr noch nicht vorliegt, können Sie die Abrechnung des Vorjahres geltend machen. Es zählt das Jahr des Zugangs der Abrechnung.

4. Gerichtsurteile zu Pflegekosten
BFH-Urteil vom 3. April 2019 (stationäre Pflege nicht abziehbar, Az.: VI R 19/17

Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass nur Kosten für die eigene Pflege oder Unterbringung in einem Heim abziehbar sind. Übernehmen Kinder die Kosten für die stationäre Pflege ihrer Eltern, ist dies steuerlich nicht absetzbar.

Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2019 (ambulante Pflege abziehbar, Az.: 3 K 3210/19)

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Kosten für die ambulante Pflege von Angehörigen abziehbar sind, wenn die Pflege im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet.

BFH-Urteil vom 12. April 2022 (ambulante Pflege abziehbar, stationäre Pflege weiterhin nicht abziehbar, Az.: VI R 2/20)

Der BFH entschied 2022, dass auch ambulante Pflege im Haushalt der Eltern abziehbar ist, sofern das Kind vertraglich verpflichtet ist. Kosten für stationäre Pflege bleiben jedoch steuerlich nicht absetzbar.

Welche Nachweise für Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind erforderlich?

Field help

Was there another single person living in your household in 2024?

Select "Yes" if you have shared a household with another single person all year round.

If you lived alone in the household for at least one day in 2024, select "No". In this case, you will receive the maximum amount alone.

Explanation: You are considered to be "single" if you are unmarried. If you "only" live together with your civil partner, you are also regarded as "single". Only persons of full age are considered here, meaning that any children who live with you do not need to be stated.

Important: In the case of a shared household with other single persons, the maximum amount of the tax relief for household-related services is granted only once and is therefore distributed among the persons living together.

First and last name and date of birth of the person

Enter the first and last name and date of birth of the person with whom you shared a household in 2024.

If there are several people living in the same household (e.g. in a shared flat), then you can use the button "Add another person" to add more input fields and thus enter each person individually.

Important: In the case of a shared household with other single persons, the maximum amount of the tax relief for household-related services is granted only once and is therefore distributed among the persons living together.

Do you want a different distribution of the maximum amount?

Select "no" if the distribution of the maximum amount is to be divided equally among all single persons living in the household.

Select "yes" if you want the maximum amount to be divided differently and the other person agrees.

Example: If two single persons live together in a joint household for the whole year, the mentioned maximum amounts may only be claimed once. The allocation is then 50-50. If both single persons are employers in the context of household-related employment or if they contract household-related services, for care work or work provided by tradesmen, each person can only claim for his/her actual expenses up to half of the maximum tax deduction amount. This only ceases to apply if both persons agree to have a different distribution and then notify the tax office of this in writing.

My share of the maximum amount for part-time employment (Mini-Jobs):
My share of the maximum amount for domestic aid and services:
My share of the maximum amount for tradesmen's services:
My share of the maximum amount for tradesmen's services:
My share of the maximum amount for domestic aid and services:
My share of the maximum amount for part-time employment (Mini-Jobs):

Specify the percentage that should be considered for you.

Example: If two single persons live together in a joint household for the whole year, the mentioned maximum amounts may only be claimed once. The allocation is then 50-50. If both single persons are employers in the context of household-related employment or if they contract household-related services, for care work or work provided by tradesmen, each person can only claim for his/her actual expenses up to half of the maximum tax deduction amount. This only ceases to apply if both persons agree to have a different distribution and then notify the tax office of this in writing.

Es wurde $VZ$ ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teil des Kalenderjahres ein Einzelhaushalt geführt
Did Partner A run a single household for part of the calendar year?
Did Partner B run a single household for part of the calendar year?

Select Yes if you have founded or dissolved a joint household in the assessment year 2024 and have managed a single household for part of the calendar year.

If you have managed a joint household for the entire year 2024, you can only use the maximum amounts for household services once together. You are entitled to 50% of the maximum amount.

In contrast, in the year in which you have established or dissolved a joint household, you can claim the full maximum amount. The only requirement is that you must have run an individual household for part of the year. In this case, 100% of the maximum amount can be taken into account by you.

In the letter of Federal Ministry of Finance (BMF) dated 09.11.2016, the increase of the maximum amounts for single persons in the year of marriage is explicitly regulated. If the tax office does not grant you the increased maximum amounts, you can file an objection.