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Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben (z. B. bei doppelter Haushaltsführung), ist bei Verheirateten der Wohnort maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei Ledigen ist der Wohnort maßgebend, an dem dieser sich vorwiegend aufhält. Das kann auch eine bescheidene Unterkunft sein, z. B. ein möbliertes Zimmer während der Zeit einer auswärtigen Beschäftigung oder Ausbildung.

Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d. h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei der Einzelveranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.

Sonderfall 1: Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie als Rentner im Ausland leben und aus Deutschland nur Einkünfte aus Renten beziehen, müssen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

Erzielen Sie neben den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte, kann auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Verbindung.

 

Sonderfall 2: Wegzug aus Deutschland

Für die Zuständigkeitsbestimmung sind folgende Fälle zu unterscheiden:

A. Der Arbeitnehmer erzielt nach seinem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland

In diesen Fällen liegt mangels beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte kein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht vor. Für die Veranlagungszeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht verbleibt die Zuständigkeit beim letzten Wohnsitzfinanzamt.

B. Der Arbeitnehmer erzielt auch nach seinem Wegzug Einkünfte in Deutschland

Wenn der Arbeitnehmer nur noch im Wegzugsjahr inländische Einkünfte erzielt, ist im Wegzugsjahr noch das Finanzamt des letzten Wohnsitzes zuständig.

Erzielt der Arbeitnehmer auch nach dem Wegzugsjahr inländische Einkünfte, bestimmt sich die Zuständigkeit für die Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 2 EStG (Betriebsstättenfinanzamt) bzw. § 19 Abs. 2 AO. Das dann zuständige Finanzamt ist auch für die früheren Veranlagungszeiträume zuständig, in denen noch unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren können ggf. durch das bisher zuständige Finanzamt fortgeführt werden.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Wer beispielsweise umzieht und dadurch in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gehört, wer heiratet oder eine Selbständigkeit anmeldet, erhält eine neue Steuernummer.

Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.

Wo finde ich die Steuernummer?

Nach Einreichen der ersten Einkommensteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommensteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer ist bei der Einreichung der Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.

Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist seit 2008 eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.

Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Die Steuer-ID ist auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland, für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig und wird im Übrigen immer häufiger abgefragt.

Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?



In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Sie haben das Recht, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraf 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.

Diese können zum Beispiel sein:

  • Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt.
  • Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Auch anhängige Verfahren bei obersten Bundesgerichten (Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht) können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für einen Einspruch mit Ruhenlassen genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerfall betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.

Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.

In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?



Wie muss mein Einspruch aussehen?

Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür. Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.

Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub, die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.

Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Übermitteln Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen. Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sollten die Eheleute immer gemeinsam Einspruch einlegen. Verfasst ein Ehegatte allein das Einspruchsschreiben, sollte er zum Ausdruck bringen, dass er diesen gleichzeitig auch im Namen seines Ehegatten eingelegt hat.

Trotz Ihres Einspruchs müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Steuerschuld begleichen, falls Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten haben. Diese müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist entrichten.

Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine "Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Davon aber ist grundsätzlich abzuraten, denn das kann teuer werden. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit der Einspruchsentscheidung auch nicht zufrieden ist und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten.

Wie muss mein Einspruch aussehen?

Field help

Your tax number (Steuernummer)
Tax reference number for Partner B

You can find your current tax number (Steuernummer) in your tax office documents, for example, in your last tax assessment notice (Steuerbescheid).

The tax number (Steuernummer) should not be confused with the tax identification number (Steuer-Identifikationsnummer), which is valid for life.

Federal state (Bundesland)

Specify the federal state in which you want to file your income tax return.

Without the selection of the federal state, it is not possible to select the relevant tax office.

Relevant tax office

Select the tax office that is relevant for your place of residence when submitting your tax return.

The four-digit Federal Tax Office number (Bundesfinanzamt-Nummer, BUFA number) is shown in brackets. The last two or three digits of the BUFA number correspond to the first digits of your tax number, depending on the federal state.

The decisive factor is your place of residence at the time you submit your tax return. Use our tax office search to find the right tax office.

The selection list is based on the official list of the Federal Central Tax Office (Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) and is updated regularly.

Have you been previously assigned to a different tax office?

Select "yes" if you have previously submitted your tax return to another tax office, e.g. because you have moved.

This information is required by your current tax office so that they can request any existing tax files from your old tax office.

Your previous tax office

Enter the name and address of the tax office which was responsible for processing your tax return in the past.

The address can be found in the letters you received from your previous tax office, e.g. on your last tax assessment notice. You can also provide the previous tax number.

This information is required by your current tax office so that they can request any existing tax files from your old tax office.

Should the tax assessment notice be sent to another person?

Enter "yes" here if the official tax assessment notice should not be sent to your address but to another recipient.

If you select "yes", in the next section you can name an alternative recipient to whom the tax office should send the notice. This could be a family member, for example, if you are staying abroad for a longer period of time or are in hospital.

Please note that it is not possible to provide the tax assessment notice electronically if you specify an alternative recipient. This means that you will not be able to view the tax assessment notice via SteuerGo or use our tax assessment notice check.

Only tax advisors, similar professional groups or organisations such as income tax assistance associations may help you with your tax return for a fee. Relatives may only provide assistance free of charge.

First name

Enter the first name of the person to whom the tax office should send the tax assessment notice.

Surname

Enter the last name of the person to whom the tax office should send the tax assessment notice.

Street and house number

Enter the home address of the person to whom the tax office should send the tax assessment notice.

Postal code

Enter the postal code of the person to whom the tax office should send the tax assessment notice.

City / town

Indicate here the name of the place of residence of the person to whom the tax office should send the tax notice.

Do you have a current tax number (Steuernummer)?

Select "Yes" if your current tax office has already assigned you a tax number (Steuernummer). You can find this number, e.g. on your last tax assessment notice.

If you do not have a tax number from your current local tax office, select "No". A new tax number will then automatically be requested for you.

If you have moved and a new tax office is responsible for you, do NOT enter your old tax number here.

Phone number

Please enter the phone number by which you can be reached during the daytime.

This information is voluntary. If the tax officer has questions about your income tax return, this will make it easier to contact you.

Postal code abroad

Specify the postcode of the residence address for the person to whom the tax office should send the tax assessment notice.

Country

Select the country in which the recipient of the tax assessment notice is staying.

Does the person live abroad?

If the tax assessment notice is to be sent to a recipient living abroad, select "yes".