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Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Sie können Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel

Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

Da der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld mit absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt nur dann, wenn im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Bis 2014 erfolgte die Kürzung nicht vom einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2015 gilt folgende Rechtslage: Der neu ausgestaltete kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird nunmehr als originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags gewertet und ist daher in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des vierprozentigen Kürzungsbetrags einzubeziehen. Eine Differenzierung des Beitrags in einen Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag erfolgt jetzt nicht mehr.

Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?



Sind auch Beiträge an ausländische Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben?

Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen in der deutschen Steuererklärung erstreckt sich nicht nur auf inländische Versicherungen. Hier ist eine Zusammenfassung der relevanten Regelungen:

  1. Krankenversicherungen und Altersvorsorge: Neben deutschen Versicherungen können auch Beiträge an ausländische gesetzliche Rentenversicherungsträger als "Beiträge zur Altersvorsorge" geltend gemacht werden (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2c EStG). Ebenso können Beiträge zu "anderen Versicherungen" von ausländischen Unternehmen absetzbar sein, sofern noch Spielraum im Rahmen des Versicherungshöchstbetrags vorhanden ist. Allerdings muss das ausländische Unternehmen seinen Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben oder die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland besitzen (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2a EStG).
  2. Wirtschaftlicher Zusammenhang und Sonderausgaben: Grundsätzlich sind im Ausland gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Dies trifft zu, wenn im Ausland erzielte Einnahmen in Deutschland steuerfrei sind und lediglich im Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
  3. Besondere Regelung seit 2019: Seit 2019 gibt es eine gesetzliche Regelung, die den verbesserten Sonderausgabenabzug für im EU-/EWR-Ausland gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht. Dies ist anwendbar, wenn:
    • die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt werden,
    • diese Einnahmen im Inland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind und
    • der Beschäftigungsstaat keine steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dieser Einnahmen zulässt.
    Diese Regelung gilt für verschiedene Arten von Vorsorgeaufwendungen (gemäß § 10 Abs. 1 EStG).
  4. Urteile und Entwicklungen: Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen (BFH-Urteile vom 27.10.2021, X R 28/20 und X R 11/20; BFH-Urteile vom 10.11.2021, X R 13/20 und X R 14-16/20) zugunsten von Steuerzahlern entschieden, die Beiträge zur Pflegeversicherung in Luxemburg und zur Basis-Krankenversicherung in den Niederlanden in Deutschland als Sonderausgaben abziehen wollten. Dies wurde gestattet, da in den jeweiligen Ländern keine steuermindernde Berücksichtigung erfolgt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Vorsorgeaufwendungen, die mit Einnahmen aus Drittstaaten (z. B. China, Brasilien oder Indien) in Zusammenhang stehen, von dieser Regelung ausgenommen sind (BFH-Urteil vom 14.12.2022, X R 25/21).

Insgesamt können Beiträge an ausländische Versicherungen in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt werden, vorausgesetzt bestimmte Bedingungen sind erfüllt.

Hinweis: Es ist ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Urteile zu informieren oder gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sind auch Beiträge an ausländische Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben?

Field help

Have you made contributions to foreign health and nursing care insurance?

Select Yes if you have made social security contributions abroad.

These include:

  • Contributions to a foreign health insurance comparable to a domestic statutory or private health insurance.
  • Contributions to a foreign social nursing care insurance or compulsory nursing care insurance that is comparable to a domestic nursing care insurance.
  • Contributions to health insurance and/or social nursing care insurance or compulsory nursing care insurance reimbursed abroad.
Contributions to foreign health insurance

Enter the insurance contributions which you paid in the year 2024 to a foreign health insurance company (minus tax-free benefits) which is comparable to domestic health insurance.

Do not enter any amounts here that are included in the employment tax statement in line 25 - "Employee contributions to statutory health insurance".

The entry is transferred to line 31 of Form "Pension expenses" (Vorsorgeaufwand).

... contributions contained therein which give entitlement to sickness benefit.

Enter the contribution part of the insurance contributions paid to a health insurance company in 2024, which does not entitle you to sickness benefit.

Do not enter any amounts here that are contained in the employment tax statement in line 25 - "Employee contributions to statutory health insurance".

The entry is transferred to line 32 of Form "Pension expenses" (Vorsorgeaufwand).

Contributions to foreign nursing care insurance

Enter here the insurance contributions paid in 2024 to a foreign nursing care insurance or a foreign compulsory nursing care insurance which is comparable to a domestic statutory nursing care insurance.

Do not enter any amounts here that are contained in the employment tax statement in line 26 - "Employee contributions to social nursing care insurance".

The entry is transferred to line 33 of Form "Pension expenses" (Vorsorgeaufwand).

Reimbursements from health and / or nursing care insurance

Enter the contribution reimbursements and contribution repayments received in 2024 from the foreign health or nursing care insurance.

The entry is transferred to line 34 of Form "Pension expenses" (Vorsorgeaufwand).

... the amounts included therein which give entitlement to sickness benefit.

Enter the contribution share from which no entitlement to sickness benefit can be derived in the year 2024.

The entry is transferred to line 35 of Form "Pension expenses" (Vorsorgeaufwand).

Contributions for optional, comfort and additional services

Enter here the contribution shares paid in the year 2024 minus reimbursed contributions for supplementary insurance and optional services. This includes all contributions for benefits that go beyond basic medical care / basic coverage.

This includes optional, comfort and additional services such as

  • Single room,
  • Treatment by a head physician,
  • Dental insurance,
  • Naturopath,
  • Daily sickness benefit or
  • Sickness benefit insurance.

The entry is transferred to line 36 of the "Form Vorsorgeaufwand (Pension expenses)".

Sum of the contributions

Sum of contributions to foreign statutory or private health and nursing care insurance