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Wo gebe ich Steuern ein, die ich im Ausland gezahlt habe?

Wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind, können ausländische Steuern - sofern diese im Ausland angefallen sind - auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Die im Ausland gezahlten Steuern können in diesem Fall in der Anlage AUS erfasst werden.

Es sind möglicherweise bestimmte Grenzen bei der Anrechnung ausländischer Steuern zu beachten. Zudem sollte zunächst geprüft werden, ob ein Erstattungsanspruch im Ausland besteht. Dieser hat Vorrang vor der Anrechnung in Deutschland, auch wenn das Verfahren oft kompliziert sein kann.

Sind die ausländischen Einkünfte dagegen aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei, können die ausländischen Steuern in Deutschland nicht angerechnet werden.

Allerdings müssen Sie die ausländischen Einkünfte dann trotzdem in der Steuererklärung erfassen, da die Einkünfte sich auf den Steuersatz Ihrer inländischen Einkünfte auswirken, ohne selbst besteuert zu werden.

Diese Einkünfte unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt, d. h. die Einkünfte werden in die Bemessung des Steuersatzes einbezogen, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist.

Wo gebe ich Steuern ein, die ich im Ausland gezahlt habe?



Was ist die Quellensteuer?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind ausländische Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern. Von Ihren ausländischen Kapitalerträgen behält der ausländische Staat häufig eine Quellensteuer ein.

Ist die einbehaltene Quellensteuer höher als nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig, stellen Sie einen Antrag auf Erstattung der überzahlten Quellensteuer an die ausländische Steuerbehörde.

Bei ausländischen Kapitalerträgen, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind, wird diese seit 2009 auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

Was ist die Quellensteuer?

Field help

Source of income

In the field for the source of foreign income, you should enter the exact description of the source of income or the type of income.

Here are some examples of foreign income sources:

  • Rental income: Address of the rented property.
  • Self-employment: Description of your business activity abroad.
  • Pension income: Name of the foreign pension source.
  • Licence fees: Contracting party and subject of licence.
  • Other income: Clear description of the source of income.

Do not enter the following income or the attributable taxes here:

  • Capital income from abroad and the creditable taxes must be declared exclusively in the capital income section (income from capital assets).
  • Foreign wage income from employment and the creditable taxes must be entered exclusively in the "Employees" section (Form N and Form N-AUS).