The entire world of tax knowledge

SteuerGo FAQs

 


AI power for your tax:

With IntelliScan KI beta
for effortless refund!

No more tax stress!
Learn how to use IntelliScan to complete your tax return faster and more efficiently. Simply upload your documents – our AI recognises and processes all the important information for you.

 



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Sie können Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel

Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

Da der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld mit absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt nur dann, wenn im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Bis 2014 erfolgte die Kürzung nicht vom einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2015 gilt folgende Rechtslage: Der neu ausgestaltete kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird nunmehr als originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags gewertet und ist daher in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des vierprozentigen Kürzungsbetrags einzubeziehen. Eine Differenzierung des Beitrags in einen Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag erfolgt jetzt nicht mehr.

Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?



Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen Sie als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von Ihnen (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machen, können Sie die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.

Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Field help

Have you paid contributions to the health/nursing care insurance of other people?

Select Yes if you have made contributions to health and / or nursing care insurance for other people.

"Other people" are, for example:

  • Children, for whom you are not entitled to child benefit / child tax allowance
  • Registered spouse / partner

Important: If you have made contributions for children, for whom you are entitled to child benefit / child tax allowance, the information should be entered in the section "Children" (in the form "Child").

Tax ID

Enter the eleven-digit tax identification number of the person for whom you paid health / nursing care insurance contributions.

Last name, first name and date of birth of the co-insured person

Enter the last name, first name, and date of birth of the co-insured person for whom you paid contributions to health / nursing care insurance.

Contributions to basic health insurance taken over

Enter here the health insurance contributions paid for a third person.

Contributions to compulsory nursing care insurance taken over

Enter here the nursing care insurance contributions paid for a third person.

Refunds received

Enter here the total of the reimbursements that you received from the health or nursing care insurance for a third person.

Contributions taken over Optional services

Enter the payments for a third person for optional, comfort and additional services, for example, a single room, chief physician, dental prosthesis, alternative practitioner, sickness benefit.

Total sum of insurance contributions (minus reimbursements)

Insurance contributions for third parties