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Was sind Berufsverbände?

Als Berufsverbände werden die Interessenvertretungen eines Berufsstandes bezeichnet, die die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf deren berufliche und unternehmerische Tätigkeit wahrnehmen. Dazu zählen unter anderem folgende Vereinigungen:

  • Gewerkschaften,
  • Berufsgenossenschaften,
  • Arbeitgebervereinigungen,
  • Marburger Bund,
  • Steuerberaterverband,
  • Handwerkskammer,
  • Ärztekammern,
  • Architektenkammern,
  • Rechtsanwaltskammer,
  • Steuerberaterkammer,
  • Beamtenbund,
  • Hochschulverband,
  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
  • Industrieklubs,
  • Arbeitgebervereinigungen,
  • Beamtenbund,
  • Richterbund,

Politische Parteien sind dagegen keine Berufsverbände. Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Auch private Vereine, wie der Rotary Club, Sportvereine oder der Karnevalsverein sind keine Berufsverbände. Das gilt auch, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einem dieser Vereine nahegelegt hat. 

Was sind Berufsverbände?



Welche Beiträge und Kosten können abgesetzt werden?

Ihre Beiträge zu Berufsverbänden können Sie als Werbungskosten abziehen. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen als Mitglied auch freiwillige Zahlungen, Aufnahmegelder oder Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes, z.B. Rechtsberatung, Prozessvertretung und Gutachten. Es ist für die Absetzbarkeit nicht notwendig, dass Sie Mitglied des Berufsverbandes sind. Arbeiten Sie ehrenamtlich in einem Berufsverband können Sie die dabei entstandenen Kosten zusätzlich zu Ihren Beiträgen abziehen. Das können unter anderem Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen oder auch Telefonkosten sein. Dafür müssen Sie aber in einem Berufsverband mitarbeiten, der die Interessen Ihrer Berufsgruppe vertritt. Wenn Sie an einer Veranstaltung des Berufsverbandes teilnehmen, können Sie Ihre Aufwendungen (Reisekosten, Teilnahmegebühren, Verpflegung etc.) auch als Werbungskosten absetzen, jedoch nur, wenn die Veranstaltung der beruflichen Fortbildung dient.

Nicht absetzbar sind dagegen Ihre Aufwendungen, wenn die Veranstaltung gesellschaftlichen Charakter hat bzw. ein allgemeinbildendes Thema behandelt. Ebenfalls nicht als Werbungskosten abziehen können Sie Ihre Aufwendungen für Versorgungseinrichtungen des Berufsverbands, zum Beispiel Zahlungen an eine berufsständische Versorgungskasse. Diese Zahlungen können Sie unter Umständen als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzen.

Welche Beiträge und Kosten können abgesetzt werden?



Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?

Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband. Den monatlichen Beitrag dafür können Sie absetzen, wie für alle anderen Berufsverbände auch.

Mitgliedsbeiträge an Berufsverbände sind daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei SteuerGo können Sie die Beiträge im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Berufsverband" eingeben.

Tipp: Bitten Sie Ihren Berufsverband um einen Nachweis Ihrer Beitragszahlungen. Dann müssen Sie nur noch die Summe Ihrer Beitragszahlungen für ein Jahr aus der Bescheinigung in Ihre Steuererklärung übernehmen.

Die wichtigsten Gewerkschaften in Deutschland:

  • IG Metall (IGM)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Deutscher Beamtenbund (DBB)
  • Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
  • Marburger Bund (MB)
  • Vereinigung Cockpit (VC)
  • Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)
  • Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie, VAA

Eine vollständige Liste aller Gewerkschaften finden Sie z.B. bei Wikipedia.

Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?

Field help

Contributions to professional associations
Contributions to professional associations

Total contributions to professional associations that you have entered so far.

Contribution
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Enter here the amount of the contribution you have made, for example, to trade unions, chambers of lawyers or civil servants' associations.

Name of the association
Name of the association

Enter here the name of the professional association to which you have made contributions.

Contributions to professional associations include, for example,

  • Trade union dues (DGB, DBB, ver.di, IG BAU, EVG, GEW, GdP, etc.)
  • Compulsory contributions to professional associations (VDI, VBOB, Medical Chamber (Ärztekammer), Chamber of trade and crafts (Handwerkskammer), etc.)
  • Expenses on legal advice (by the professional association)
  • Expenses on expertise (which the association created)
  • Expenses on representation by the Association in legal proceedings
  • Voluntary contributions to trade unions
  • Voluntary contributions to professional associations
  • Membership fees
  • Allocations to trade unions, chambers of lawyers, civil servants' associations
Trade union and chamber contributions according to employment tax statement

Information according to employment tax statement: You will find the trade union and chamber contributions on your employment tax statement.

You can enter all the data in SteuerGo in the "Lohnsteuerbescheinigung" section.

Important: You do not need to re-enter all trade union and chamber contributions already entered in the "Lohnsteuerbescheinigung" section here. These are automatically transferred by SteuerGo and taken into account when calculating your tax refund.