Feldhilfe:
(2023)
Wollen Sie Angaben zu gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträgen machen?
Wollen Sie Angaben zu gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträgen nach § 10 Außensteuergesetz (AStG) machen, wählen Sie bitte "ja".
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.
Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.