Feldhilfe:
Wurden Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen für die unterstützte Person direkt gezahlt?
Wenn Sie für die unterstützte Person Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen direkt an die Krankenversicherung bezahlt haben, wählen Sie "ja" aus.
Dies ist der Fall, wenn die unterstützte Person zwar Versicherungsnehmer ist, Sie aber die Beiträge direkt an die Krankenversicherung bezahlen. Diese Zahlungen gehören dann ebenfalls zu den Unterhaltsaufwendungen.
Wichtig: Die Beiträge sollten Sie separat erfassen, da sich der Höchstbetrag für die Unterhaltsleistungen um die geleisteten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen erhöht.
Bezahlt dagegen die unterstützte Person die Beiträge selbst aus den Unterstützungszahlungen, die Sie an diese Person leisten, müssen sie die Frage verneinen.