Feldhilfe:
Wurden 2023 Corona-Soforthilfen zurückgezahlt, die bereits 2022 erklärt wurden?*
Nur bei bilanzierenden Betrieben / bilanzierenden selbständig Tätigen:
Wurden im Jahr 2023 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse zurückgezahlt, die bereits in der Bilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (als Rückstellung / Verbindlichkeit) und der Anlage Corona-Hilfen 2022 erklärt wurden.