Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder der Splittingtarif erfolgt.
Wählen Sie "ledig" aus, wenn Sie am 31.12.2012weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
Wählen Sie "verheiratet" aus, wenn Sie am 31.12.2012 verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten
Wählen Sie "geschieden" aus, wenn Ihre Ehe vor dem 1.1. 2013 geschieden wurde.
Wählen Sie "dauernd getrennt lebend" aus, wenn Sie am 31.12.2012 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt leben aber immer noch verheiratet sind.
Wählen Sie "verwitwet" aus, wenn Sie am 31.12.2012 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
Wählen Sie "verwitwet nach Trennung" aus, wenn Sie am 31.12.2012 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.
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