Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Risiko-Lebensversicherungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer privaten Risiko-Lebensversicherung geleistet haben.
Beiträge für Witwen-/Waisenrentenversicherungen und/oder in Sterbekassen können Sie hier ebenfalls eintragen.
Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht erreicht ist.
Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. SteuerGo prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.