Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Art der Bescheinigung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Wählen Sie hier die Art der Bescheinigung aus.
Je nach Auswahl werden Ihnen verschiedenen Zeilen der Anlage KAP zur Eingabe Ihrer Daten angezeigt.
Auswahl:
- Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots
- Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung
- Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen
- Sonstige Steuerbescheinigung
Seit 2017 müssen Sie keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt seit 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. Sie müssen auf Anforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen können.
Lediglich wenn Sie Verluste geltend machen wollen oder aber Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.